• Straßenabschnitte in denen Bewohnerparkplätze ausgewiesen wurden. Wer in einem Bewohnerparkgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, dauernd ein auf sich als Halter/in bzw. auf diese Anschrift zugelassenes Fahrzeug besitzt und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat, kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.

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    Urheber: Stadt Bonn