• Straßenabschnitte, in denen Bewohnerparkplätze ausgewiesen wurden, sowie die entsprechenden Hausnummern, denen ein Bewohnerparkausweis zusteht und die in einem Bewohnerparkgebiet liegen. Wer in einem Bewohnerparkgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, dauernd ein auf sich als Halter/in bzw. auf diese Anschrift zugelassenes Fahrzeug besitzt und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat, kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.

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    Urheber: Stadt Bonn