• Lagezonen der Satzung der Bundesstadt Bonn über die erforderliche Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze einschließlich deren Zubehörnutzungen.

    Für eine sachgerechte Festsetzung der Anzahl notwendiger Stellplätze ist eine räumliche Differenzierung innerhalb des Stadtgebiets erforderlich, welche sich an der Lage in der Stadt und der ÖPNV-Lagegunst orientiert.

    Ressourcen:

    Urheber: Stadt Bonn